Über die kehr,- prüf- und messpflichtigen Anlagen in Ihrem Gebäude und die dazu erforderlichen
Bearbeitungsintervalle werden Sie mit einem Feuerstättenbescheid informiert.
Ich bin verpflichtet, Ihnen diesen kostenpflichtigen Bescheid auszustellen.
Bis Ende 2012 werde ich dafür Sorge tragen, dass alle gesetzlichen Fristen und Vorgaben eingehalten werden, da
ich in gewohnten Abständen zu Ihnen komme und gewährleiste, dass Ihre Feuerungsanlagen weiterhin sicher
und effizient funktionieren.
Ab 2013 können Sie die im Feuerstättenbescheid festgelegten Schornsteinfegerarbeiten frei an dafür zugelassene
Schornsteinfeger vergeben* Dann sind Sie als Grundstückseigentümer verpflichtet und müssen veranlassen, dass
die im Feuerstättenbescheid vorgegebenen Arbeiten fristgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zum
Nachweis hat der Gesetzgeber ein Formblattverfahren vorgeschrieben. Sie sehen, vieles wird anders als bisher und
komplizierter.
Wir, der Schornsteinfegerbetrieb Anja Düren werden in guter Zusammenarbeit mit Ihnen die Kehr-, Mess-
und Überprüfungarbeiten für Sie durchgeführt. Sie brauchten sich um die Einhaltung der Fristen zur
Arbeitsausführung nicht selbst zu kümmern. Gerne wollen wir dies auch weiterhin für Sie übernehmen.
WECHSEL!!!
Sie möchten zu mir bzw. zu einem anderen Schornsteinfeger wechseln.
Ich/der Kollege benötige den Feuerstättenbescheid, damit ich/der Kollege weiss
was und im welchem Zeitraum bein Ihnen, für Arbeiten, durch geführt werden müssen.
Gerne schreibe ich Ihnen ein Angebot.
Bitte bedenken Sie, dass trotzdem alle 3 Jahre Ihr jetziger Schornsteinfeger bei Ihne
ins Haus muß, um die Feuerstättenschau durch zu führen. WICHTIG!!!
Wenn Sie noch Fragen haben - einfach anrufen 06581-605028 :-)
Viele Grüße
Anja Düren
Ihre Bezirksschornsteinfegermeisterin
Ab 2013 können Sie entscheiden !
Der Feuerstättenbescheid hilft Ihnen festzustellen, wann und was
für Arbeiten in Ihrem Anwesen, durchgeführt werden.